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«Vor dem Gesetz steht ein Türhüter.»Franz Kafka

Sie müssen nicht ewig vor der Tür warten.

Der Weg durch den Behördendschungel ist kein Geheimnis, nur schlecht ausgeschildert. Wir zeigen Laien die ersten eigenen Schritte, ohne Anwalt.

PrivatOffice.ch: Akteneinsicht, Datenauskunft, Fristen und Betreibung verständlich für Laien in der Schweiz.

Fragen? info@privatoffice.ch

Zeichnung: Ein Mann hält am Amtsschalter ein Schreiben «Akteneinsicht und Datenauskunft» hin. Der Beamte hinter dem Schalter schwitzt, der Schrank «Interne Akten» ist mit einem roten Schloss gesichert.
Fristenrechner: Vorschau

Wie lange habe ich Zeit für einen Rechtsvorschlag?

Zehn Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls, ohne Begründung (Art. 74 SchKG). Der Zustelltag zählt nicht mit, und fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Unser kostenloser Fristenrechner rechnet das für Sie aus. Probieren Sie es gleich aus:


Beispiel: Zustellung am Mittwoch, 4. November 2026

SchrittDatum
Zahlungsbefehl zugestelltMittwoch, 4. November 2026
Die Frist beginnt (der Zustelltag zählt nicht mit)Donnerstag, 5. November 2026
Der zehnte TagSamstag, 14. November 2026
Fristende (fällt es auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag)Montag, 16. November 2026
Sicherheits-Fristende, so planen Sie (ein Tag früher, bei Wochenende der Werktag davor)Freitag, 13. November 2026

So senden Sie den Rechtsvorschlag richtig ab

  • Schriftlich an das Betreibungsamt, mindestens per Einschreiben oder A-Post Plus, spätestens am Sicherheits-Fristende der Post übergeben.
  • Vermerken Sie den Rechtsvorschlag auf dem Zahlungsbefehl («Rechtsvorschlag erhoben», Ort, Datum, Unterschrift). Enthält der Zahlungsbefehl ein Formular dafür, füllen Sie es ebenfalls aus. Senden Sie zur Sicherheit Kopien von beidem mit dem Brief mit, das Original behalten Sie für sich. Das Amt teilt den Rechtsvorschlag dem Gläubiger mit (Art. 76 SchKG).
  • Bestreiten Sie nur einen Teil, geben Sie den bestrittenen Betrag genau an (Art. 74 Abs. 2 SchKG).
  • Bewahren Sie Original, Quittung, Sendungsnummer und Sendungsverfolgung auf. Auf Wunsch bescheinigt das Amt den Rechtsvorschlag gebührenfrei (Art. 74 Abs. 3 SchKG).

Der vollständige Fristenrechner für Einsprache, Berufung, Beschwerde und weitere Fristen folgt in Kürze.

Wann gilt ein Zahlungsbefehl als zugestellt?

An dem Tag, den der Überbringer auf dem Zahlungsbefehl bescheinigt (Art. 72 SchKG). Eine Zustellfiktion für ein nicht abgeholtes Einschreiben gibt es beim Zahlungsbefehl nicht.

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übermittelt. Unverbindliches Hilfsmittel ohne Gewähr: PrivatOffice.ch lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für falsch berechnete Fristen ab. Massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Schreiben. Kantonale Feiertage sind nicht berücksichtigt. Senden Sie jede Eingabe schriftlich, mindestens per Einschreiben oder A-Post Plus, und bewahren Sie die Belege auf.